In diesem Jahr starten unsere tollen Kisten am 2. Juli!

Startbedingungen für das Seifenkistenrennen in Abbensen (Wedemark)

 

Termin: 2.7.2023

Anmeldeschluss: 15.6.2023. Es stehen max. 30 Startplätze zur Verfügung. Liegen mehr Anmeldungen vor, entscheidet das Eingangsdatum der Meldungen.

Allgemeine Informationen: 

Rennstecke: Obermühle, 30900 Wedemark, GT Abbensen

Startgeld: 5 €, das Startgeld wird am Renntag kassiert. Sollte ein Starter nach Anmeldung nicht zugelassen werden‚ wird das Startgeld zurückerstattet.

Klasseneinteilung:

Junior-Klasse:

Kinder zwischen 6 und 10 Jahren.

Senior-Klasse: Kinder und Jugendliche zwischen 11 und 16 Jahren.

Pro Seifenkiste sind max. drei Starter möglich.

 

Zugelassene Fahrzeuge: Seifenkisten (Eigenbauten aller Art/Bausätze) und modifizierte, handelsübliche Kettcars ohne Kette.

Nicht zugelassen: Erwachsenen Kettcars (z.B. „Firma Berg“ oder in der Bauart ähnliche Kettcars).

 

Für das Abbensener Seifenkistenrennen sind ausdrücklich echte Seifenkisten gewünscht, keine Profifahrzeuge. Der Spaß soll bei uns im Vordergrund stehen.

 

Sicherheitsbestimmungen: Alle Fahrzeuge müssen eine sichere Lenkung und sichere Bremsen vorweisen. Während

des Rennens ist das Tragen eines Schutzhelms, Handschuhen, eng anliegender Kleidung und festem Schuhwerk für die Teilnehmer Pflicht! Die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen ist verbindlich, ohne Sicherheitsausrüstung ist kein Start möglich!

 

Anforderungen an die Fahrzeuge:

- Funktionierende Bremse, auf mindestens zwei Räder wirkend oder Stempelbremse auf die Fahrbahn wirkend. Bei

  voll betätigter Bremse muss die Seifenkiste im Stand einer Zugkraft von 25 kg standhalten. Die Bremse muss in der

  Renn-Sitzposition einwandfrei betätigt werden können. Die Bremse muss nach dem Betätigen wieder selbsttätig in

  die Normallage zurückkehren.

- Eine funktionsfähige Lenkung muss vorhanden sein.

- Der Radeinschlag an den Achsenenden von der Mittelstellung aus muss nach beiden Seiten jeweils auf 3 cm  

   (min.) bis 5 cm (max.) begrenzt werden.

- Bodenfreiheit min. 8 cm, max. 20 cm.

- Gesamtlänge über alles max. 250 cm, Gesamtbreite über alles max. 150 cm.

- Mindestbreite auf einer Achse gemessen nicht unter 64 cm.

- Höchstgewicht: max. 140 kg (inkl. Fahrer) in beiden Klassen.

- Ballastgewichte müssen fest verbaut sein.

- Die Seifenkisten müssen vier Räder haben und die Räder an einer Achse müssen identisch sein.

- Keine scharfen Kanten! Gegebenenfalls muss eine feste Polsterung angebracht werden.

- Die Seifenkisten sollen handwerklich solide verarbeitet sein und werden vor der Zulassung zum Rennen technisch

  geprüft. Über die Zulassung entscheidet der Veranstalter!

 

Sicherheitsbestimmungen:

Bei jedem Trainings- oder Wertungslauf muss ein geprüfter und zugelassener Helm getragen werden:

- Fahrradhelme mit Kinnriemen, die der Norm EN 1078 entsprechen.

- Skihelm oder ein Helm, der die StVZO-Zulassungsbedingung erfüllt (Motorradhelm der Norm DIN 4848 oder ECE  

  Norm).

- Die Füße des Fahrers müssen sich während der Fahrt ständig in Bremsbereitschaft befinden.

- Der Fahrer muss die Fahrbahn 12 m vor der Wagenspitze einsehen können.

- Der Fahrer muss ohne fremde Hilfe ein- oder aussteigen können.

- Aus Sicherheitsgründen sind Windschutzscheiben, vorstehende Verzierungen o.ä. verboten.

- Zwischen Kniegelenk und Schritt des Fahrers dürfen sich keine Bauteile befinden.

 

Abnahme:

Die Fahrzeuge müssen sich vor dem Start einer Abnahmeprüfung stellen, diese findet vor den Trainingsläufen statt. Danach dürfen keine Veränderungen mehr vorgenommen werden. Es werden vorschriftsmäßige Bauart und -weise sowie die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen überprüft. Dazu gehören, u.a., die Abmessungen der Seifenkiste,

das Anbringen der Achse, Sichtverhältnisse des Fahrers (auch bei liegendem Fahrer), Funktion der Bremsen. Bei Reparaturen während der Wertungsläufe ist eine erneute Abnahme erforderlich

 

Das Rennen:

- Am Renntag müssen die Kisten um 10.00 Uhr zur technischen Abnahme vorgeführt werden.

- Der Start erfolgt von einer Startrampe.

- Die Seifenkiste muss beim Start aus eigener Kraft von der Startrampe rollen.

- Jegliche Starthilfe ist untersagt.

- Während der Fahrt darf die Seifenkiste nicht verlassen werden.

- Die Beschleunigung mit fremder Hilfe oder mit den Händen des Fahrers ist nicht gestattet. Ausnahmen sind 

  Fahrfehler mit folgendem Stillstand der Seifenkiste und Orientierung in falsche Fahrtrichtung oder eine Kollision mit

  Hindernissen und vollständigem Stillstand der Seifenkiste.

- Wurde ein Teilnehmer ohne Eigenverschulden daran gehindert seinen Lauf korrekt zu fahren, darf er diesen

   wiederholen.

- Es werden zwei* Durchgänge gestartet.

- Gemessen wird die von den Seifenkisten benötigte Zeit für das passieren der Rennstrecke.

 

*der Veranstalter behält sich vor, die Anzahl der Durchgänge in Abhängigkeit von der Teilnehmerzahl zu verändern.

  

Zeitzuschläge für Übergewicht oder zu wenig/zu viel Bodenfreiheit (Diese Regelung greift, sofern ein Umbau bis zum Start des Laufs nicht möglich ist.)

- Zeitzuschlag pro kg Übergewicht: jeweils 1.0 Sek. pro Lauf

- Zeitzuschlag pro 0,5cm zu wenig/zu viel Bodenfreiheit: 1.0 Sek. pro Lauf

 

Disqualifikation: In folgenden Fällen wird eine sofortige Disqualifikation ausgesprochen:

- Nichtbeachtung der Helmpflicht.

- Anschieben eines Rennteilnehmers.

- Tausch der Seifenkisten nach Veranstaltungsbeginn.

- Die Anweisungen der Rennleitung sind zu befolgen. Bei Verstößen, die keine Disqualifikation zur Folge haben, kann

  die Rennleitung im Einzelfall Zeitstrafen bis zu 10 Sek. verhängen. Den Anweisungen der Rennleitung ist Folge zu

  leisten.

 

Anmeldung: Anmeldungen sind je Starter/Starterin nur einmal und nur für eine Klasse möglich.

 

Startnummern: Die von der Rennleitung bzw. dem Veranstalter zugeteilten Startnummern sind auf der

Seifenkiste gut sichtbar im vorderen Bereich anzubringen.

 

Haftungsausschluss: Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter, dessen Beauftragten ‚ Helfer, Behörden und andere mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Personen sind nicht statthaft. Für die Beschaffenheit der Rennstrecke und sich für Teilnehmer und Betreuer ergebende Gefahren übernehmen weder der Veranstalter, noch der Ausrichter, noch der Organisator, noch die Rennleitung ‚ noch Eigentümer irgendwelche Haftung. Jeder Teilnehmer fährt auf eigene Gefahr. Bei Kindern und Jugendlichen müssen Erziehungsberechtigte schriftlich ihr Einverständnis zur Teilnahme der Kinder und Jugendlichen geben. Erziehungsberechtigte gelten als Bewerber und tragen die volle Verantwortung für die gemeldeten Personen. Die Erziehungsberechtigten müssen während der Veranstaltungsdauer anwesend sein. Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten ‚ dass er keinen anderen gefährdet.

 

Ausschluss: Der Veranstalter / die Rennleitung behält sich das Recht vor, eine Seifenkiste einen Starter oder

andere Personen ohne Begründung von der Veranstaltung auszuschließen.

 

Ordner: Ordner sind gekennzeichnet und haben Weisungsvollmacht.

 

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